Chalet HEIDI – Dogs and fun allowed.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB 2023)

AGB Vermietung – Chalet Heidi

§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht erlaubt.
(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(4) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung des Gesamtpreises.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an 
info@chaletheidi.de. Bei der Buchungsanfrage ist der vollständige Name und die Anschrift mitzuteilen.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine automatische Eingangsbestätigung der gebuchten Ferienwohnung, sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Eingangsbestätigung, und nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.



§ 3 Zahlungsbedingungen
Bei Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/Eingangsbestätigung zu überweisen. Mit der Zahlung stimmen sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
In Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung nach der Anreise erfolgen.

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte. Übernachtungen für 1 oder 2 Nächte ist nur auf gesonderte Anfrage möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall einen entsprechenden Zuschlag erheben.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Bei Verzugseintritt hat der Kunde die Mahnkosten in Höhe von 20,00 Euro zu tragen. Alle weiteren Kosten, die z.B. im Rahmen des Inkassos anfallen oder Banküberweisungsgebühren, trägt der Kunde.
Die Zahlungsmöglichkeiten entnehmen Sie unserer Webseite.

§ 4 An-/Abreise
Das Chalet Heidi steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen zum Zutritt des Chalets werden individuell vorher mitgeteilt.
Am Abreistag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. Der Kühlschrank ist auszuräumen, die Mülleimer zu leeren, benutztes Geschirr wieder sauber in die Schränke zu räumen, benutzte Bettwäsche abzuziehen und Handtüchern auf den Boden zu platzieren.
Check-in vor 15 Uhr
Der Check-in vor 15 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache und nach schriftlicher Bestätigung möglich.
Bei einem Check-in vor 12 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.
Check-out nach 10 Uhr

Der Check-out nach 10 Uhr ist vorab anzufragen und nach schriftlicher Bestätigung möglich.

Bei einem Check-out zwischen nach 12 – 15 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.
Sollte der Check-out nach 15 Uhr erfolgen, werden Kosten in Höhe einer Übernachtung fällig. Die verspätete Abreise wird nachträglich in Rechnung gestellt oder von der Kaution abgezogen.


§ 5 Chalet Heidi – Mietobjekt
Das Chalet wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar zu Verfügung gestellt. Mängel, welche bei Betreten des Chalets bestehen oder während der Mietzeit auftreten, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für die von ihm und seinen Mitreisenden verursachten Schäden am Chalet, der Inneneinrichtung, dem Inventar, verlorene Schlüssel, dem Zaun und dem anliegenden Schuppen.
Die Inneneinrichtung und das Inventar sind schonend und zweckmäßig zu behandeln. Das Verstellen und Entwenden von Einrichtungsgegenständen ist nicht erlaubt.

Wird der Mietpreis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gezahlt, der Hausfrieden gestört, eine Untervermietung oder Überbellegung stattfindet, kann der Vertrag vom Vermieter fristlos gekündigt werden.


§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von einem Hund jedweder Art ist im Chalet erlaubt. Bei mehreren Hunden ist vorher die schriftliche Genehmigung vom Vermieter notwendig.
Jedwede Schäden, welche der Hund verursacht hat wird Mieter übernommen, auch wenn der Mieter nicht der Besitzer ist. Dieses betrifft auch verursachte Schäden am Chalet selbst, dem Zaun und dem Schuppen.
Der Zaun um das Grundstück ist von Hunden überwindbar. Die Sorgfaltspflicht ist jederzeit geboten.


§ 7 Aufenthalt
Die Benutzung des Chalets von mehr Personen als in der Buchung aufgeführt ist untersagt. Sollten dennoch mehr Personen als vereinbart das Chalet nutzen, steht dem Vermieter es frei den Mietvertrag fristlos zu kündigen und ein gesondertes Entgeld für die Mehrbeanspruchung zu verlangen.  
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Chalets Heidi einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder der Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung besteht nicht.


§ 8 Reiserücktritt
Die Stornierung/ein Reiserücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Der Mieter ist dabei verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag:

·         bis 2 Monate vor dem Anreisetag keine Stornokosten

·         bis 1 Monat vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises (ohne Energiepauschale und Reinigungskosten)

·         bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Mietpreises (ohne Energiepauschale und Reinigungskosten)

·         bis 1 Woche vor Anreisetag 100% des vereinbarten Mietpreises (ohne Energiepauschale und Reinigungskosten)



§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Die Absage unsererseits, z.B. in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer oder andere nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der vorher vom Mieter gezahlten. Dabei entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz auch keine Haftung bzw. Übernahme von Anreise- und Hotelkosten.
Sollte sich der Mieter vertragswidrig verhalten, wiederholt andere Mieter stören o.ä. kann der Vermieter, ohne Einhaltung einer Frist, eine sofortige Aufhebung des Mietvertrages vornehmen, sofern die Aufhebung gerechtfertigt ist.


§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet entsprechend der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung im Falle höhere Gewalt und eventuelle Ausfälle oder Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sind dabei ausgeschlossen.
Bei Sachgegenständen, welche die Mieter mit ins Mietobjekt gebracht haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§11 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass mit dem abgeschlossenen Mietvertrag die dafür notwendigen Daten über seine Person gespeichert, geändert oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.


§12 Nutzung und Zugang des WLAN-Internetzugangs
Im Mietobjekt ist ein kostenloser Internetanschluss WLAN vorhanden. Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Internetzugangs
Der Mieter nutzt diesen Zugang auf eigene Gefahr, der Vermieter übernimmt keine Haftung bzgl. der Nutzung des Internetzugangs des Mieters. Der Mieter hat kein Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu ermöglichen und gestatten. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Vermieter gewährleistet keine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Außerdem kann der Vermieter jederzeit den Internetzugang sperren, wenn dieser für gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten genutzt wird.
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.
Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.


§13. Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


§14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.