AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB 2023)
AGB Vermietung
– Chalet Heidi
§ 1 Geltung
der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle
für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die
Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter-
oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen
als Wohnzwecken ist nicht erlaubt.
(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(4) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung des Gesamtpreises.
§ 2
Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie
bitte schriftlich an info@chaletheidi.de. Bei der Buchungsanfrage ist der vollständige Name
und die Anschrift mitzuteilen.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum
bereitstellen, erhalten Sie von uns eine automatische Eingangsbestätigung der
gebuchten Ferienwohnung, sowie die Rechnung. Die Reservierung für die
Ferienwohnung ist mit Erhalt der Eingangsbestätigung, und nach erfolgter
Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.
§ 3
Zahlungsbedingungen
Bei Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/Eingangsbestätigung
zu überweisen. Mit der Zahlung stimmen sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu.
In Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung nach der Anreise
erfolgen.
Die
Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte. Übernachtungen für 1 oder 2 Nächte ist nur auf
gesonderte Anfrage möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall
einen entsprechenden Zuschlag erheben.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen zu verlangen. Bei Verzugseintritt hat der Kunde die Mahnkosten in
Höhe von 20,00 Euro zu tragen. Alle weiteren Kosten, die z.B. im Rahmen des
Inkassos anfallen oder Banküberweisungsgebühren, trägt der Kunde.
Die Zahlungsmöglichkeiten entnehmen Sie unserer Webseite.
§ 4 An-/Abreise
Das Chalet Heidi steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die
Informationen zum Zutritt des Chalets werden individuell vorher mitgeteilt.
Am Abreistag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. Der
Kühlschrank ist auszuräumen, die Mülleimer zu leeren, benutztes Geschirr wieder
sauber in die Schränke zu räumen, benutzte Bettwäsche abzuziehen und Handtüchern
auf den Boden zu platzieren.
Check-in vor 15 Uhr
Der Check-in vor 15 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache und nach
schriftlicher Bestätigung möglich.
Bei einem Check-in vor 12 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.
Check-out nach 10 Uhr
Der Check-out nach 10 Uhr ist vorab anzufragen und nach schriftlicher
Bestätigung möglich.
Bei einem Check-out
zwischen nach 12 – 15 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.
Sollte der Check-out nach 15 Uhr erfolgen, werden Kosten in Höhe einer
Übernachtung fällig. Die verspätete Abreise wird nachträglich in Rechnung
gestellt oder von der Kaution abgezogen.
§ 5 Chalet
Heidi – Mietobjekt
Das Chalet
wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem
Inventar zu Verfügung gestellt. Mängel, welche bei Betreten des Chalets
bestehen oder während der Mietzeit auftreten, sind dem Vermieter unverzüglich zu
melden. Der Mieter haftet für die von ihm und seinen Mitreisenden verursachten
Schäden am Chalet, der Inneneinrichtung, dem Inventar, verlorene Schlüssel, dem
Zaun und dem anliegenden Schuppen.
Die Inneneinrichtung und das Inventar sind schonend und zweckmäßig zu
behandeln. Das Verstellen und Entwenden von Einrichtungsgegenständen ist nicht
erlaubt.
Wird der
Mietpreis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gezahlt, der Hausfrieden gestört,
eine Untervermietung oder Überbellegung stattfindet, kann der Vertrag vom
Vermieter fristlos gekündigt werden.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von einem Hund jedweder Art ist im Chalet erlaubt. Bei
mehreren Hunden ist vorher die schriftliche Genehmigung vom Vermieter
notwendig.
Jedwede Schäden, welche der Hund verursacht hat wird Mieter übernommen, auch
wenn der Mieter nicht der Besitzer ist. Dieses betrifft auch verursachte
Schäden am Chalet selbst, dem Zaun und dem Schuppen.
Der Zaun um das Grundstück ist von Hunden überwindbar. Die Sorgfaltspflicht ist
jederzeit geboten.
§ 7 Aufenthalt
Die Benutzung des Chalets von mehr Personen als in der Buchung aufgeführt ist
untersagt. Sollten dennoch mehr Personen als vereinbart das Chalet nutzen, steht
dem Vermieter es frei den Mietvertrag fristlos zu kündigen und ein gesondertes
Entgeld für die Mehrbeanspruchung zu verlangen.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der
Hausordnung des Chalets Heidi einverstanden. Die Einverständniserklärung
erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder der Hausordnung ist
der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.
Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung besteht nicht.
§ 8
Reiserücktritt
Die Stornierung/ein Reiserücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Der Mieter ist
dabei verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu
zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag:
·
bis 2 Monate vor dem Anreisetag keine Stornokosten
·
bis 1 Monat vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises (ohne
Energiepauschale und Reinigungskosten)
·
bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Mietpreises (ohne
Energiepauschale und Reinigungskosten)
·
bis 1 Woche vor Anreisetag 100% des vereinbarten Mietpreises (ohne
Energiepauschale und Reinigungskosten)
§ 9 Rücktritt
durch den Vermieter
Die Absage unsererseits, z.B. in Folge höherer Gewalt oder anderer
unvorhersehbarer oder andere nicht zu vertretende Umstände, welche die
Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung
der vorher vom Mieter gezahlten. Dabei entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz auch keine Haftung bzw. Übernahme von Anreise- und Hotelkosten.
Sollte sich der Mieter vertragswidrig verhalten, wiederholt andere Mieter
stören o.ä. kann der Vermieter, ohne Einhaltung einer Frist, eine sofortige
Aufhebung des Mietvertrages vornehmen, sofern die Aufhebung gerechtfertigt ist.
§10 Haftung
des Vermieters
Der Vermieter haftet entsprechend der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen
Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung im Falle höhere Gewalt und eventuelle
Ausfälle oder Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sind dabei
ausgeschlossen.
Bei Sachgegenständen, welche die Mieter mit ins Mietobjekt gebracht haben,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§11 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass mit dem abgeschlossenen
Mietvertrag die dafür notwendigen Daten über seine Person gespeichert, geändert
oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich und nach den
gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
§12 Nutzung
und Zugang des WLAN-Internetzugangs
Im Mietobjekt ist ein kostenloser Internetanschluss WLAN vorhanden. Der
Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine
Mitbenutzung des WLAN-Internetzugangs
Der Mieter nutzt diesen Zugang auf eigene Gefahr, der Vermieter übernimmt keine
Haftung bzgl. der Nutzung des Internetzugangs des Mieters. Der Mieter hat kein
Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu ermöglichen und gestatten. Der Mieter
verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat
jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Vermieter gewährleistet keine
tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Für die über
das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der
Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige
Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus
resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Außerdem kann
der Vermieter jederzeit den Internetzugang sperren, wenn dieser für gewaltverherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten genutzt wird.
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.
Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen
Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich
vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im
Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden
Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder
bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung
von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs
durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung
beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren
Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss
er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß
vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin.
§13.
Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§14.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.